Büro für integrierendes Flächenmanagement
 
 
 
 
 
 

Altlasten

Der Bereich der Altlastengutachten umfasst die Bewertung von Boden-, Gebäude- und Grundwasserkontaminationen und Vorschläge für die Sanierung.

Unsere Auftraggeber sind Interessenten, die ein Grundstück kaufen oder verkaufen wollen. Heute kauft kein Interessent ein Grundstück mehr, ohne die Belastungen im Boden und den Gebäuden zu kennen. Er möchte vor dem Kauf Wissen, welche Kosten auf ihn zukommen und ob es einen Sanierungsbedarf oder andere Vorgaben der öffentlichen Hand gibt.

Unser Altlastengutachten ist mit seiner Bewertung hinsichtlich der Kosten einer möglichen Dekontamination oder Sicherung des Grundstückes häufig Teil der Verkaufsverhandlungen und Abstimmungen mit den Behörden und somit eine wichtige Entscheidungshilfe für den potentiellen Käufer.

Eine Altlastenuntersuchung kann aus folgenden Teilaufgaben bestehen:

  • Historische Recherche
  • Orientierende Untersuchung
  • Detailuntersuchung
  • Festlegung von Sanierungsmaßnahmen
  • Begleitung der Sanierung
  • Gebäudeschadstoffkataster
  • Abfallrechtliche Zuordnung von Boden und Baustoff
Auf der Grundlage der Recherche und den Schadstoffuntersuchungen wird eine Gefährdungsabschätzung vorgenommen, die feststellt, ob ein Sanierungsbedarf hinsichtlich umweltrechtlicher Reglungen und hinsichtlich von Gefährdungen besteht. Über die Gefährdung wird letztendlich die Dringlichkeit festgelegt und die Frage geklärt, ob unmittelbar gehandelt werden muss oder Zeit für die Planung bleibt.
Wenn der Sachverhalt festgestellt und dokumentiert worden ist, gilt es mit den Behörden das weitere Vorgehen abzustimmen. Diesen Prozess begleiten wir so, dass die Vertragssituation für alle beteiligten Parteien eindeutig ist.

Wenn es sofortigen Handlungsbedarf gibt, z.B. weil sich ein flüssiger Stoff ausbreitet, der das Trinkwasser verunreinigt, gibt es eine behördliche Anordnung sofort zu handeln. Wenn diese Anordnung beim Eigentümer aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen nicht durchsetzbar ist, kann die Behörde die erforderlichen Maßnahmen auslösen. Sie geht dann in Ersatzvorleistung und lässt sich die Kosten im Grundbuch auf das Grundstück eintragen, um sie später einklagen zu können.

Das Wissen, die Bewertung und der Umgang mit Altlasten und die Sanierungsverfahren entwickeln sich immer weiter. So wurden viele Grenzwerte zu Beginn der 2000er Jahre weiter verschärft.
Mit dem Abfallwirtschaftskreislaufgesetz (aktuelle Fassung 2012) kam neben der Analyse von Boden und Wasser der Blick auf Gebäudesubstanzen als dritter Aufgabenbereich dazu. Es gab einen hohen Bauschuttanteil, der nie wieder genutzt wurde. Ziel war es große Teile des Bauschutts zu nutzen statt sie zu deponieren. Dadurch kam die Frage der Schadlosigkeit auf. Wir erstellen vor dem Abbruch ein Gebäudeschadstoffkataster, d.h. wir ermitteln die gefährlichen Baustoffe, die vor dem Abbruch separiert ausgebaut werden müssen, um die Restbausubstanz wiederverwenden zu können. Hierbei spielt auch die Gefährdungen der Arbeiter und Anwohner bei den Abbrucharbeiten eine wichtige Rolle.