Büro für integrierendes Flächenmanagement
 
 
 
 
 
 

Bodenschutz

In den ersten rd. 20 Jahren des Bodenschutzgesetzes lag der Focus auf der Erfassung und Sanierung von Altlasten. Seit einigen Jahren wird versucht, auch den vorsorgenden Bodenschutz zu stärken. Dazu gehört die Minimierung des Flächenverbrauchs und die Rekultivierung von Altstandorten.

Da es durch die anhaltende gute Konjunktur zu vielfältigen Bautätigkeiten kommt, sind die Ziele eines eingeschränkten Flächenverbrauchs kaum einzuhalten. Deshalb wird es immer wichtiger, durch planerische Maßnahmen und Überwachungen der Bauphase, die Zerstörung unserer natürlichen Böden zu vermeiden bzw. zu minimieren

Dabei steht die Sensibilisierung der am Bau Beteiligten im Vordergrund. Durch geeignete Maßnahmen können so schützenswerte Böden erhalten oder die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen minimiert werden.

Dies kann die Kosten für eine spätere Rekultivierung deutlich reduzieren.

Bei Baumaßnahmen können Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen

  • durch die Baustelleneinrichtung,
  • im Bereich von Arbeitsstreifen,
  • durch die Befahrung ungeschützter Böden,
  • durch die Nutzung von Flächen zur Lagerung von Aushub, Baumaterial und
  • Maschinen und beim Umgang mit dem beim Vorhaben anfallenden Bodenaushub auftreten.
Die resultierenden Beeinträchtigungen können insbesondere zu
  • Störungen des Bodengefüges durch Verdichtungen oder unsachgemäßen Einbau mit Vermischung unterschiedlicher Bodenarten und -horizonte sowie
  • zu Schadstoffeinträgen, z. B. durch Betriebsstoffe oder verfüllte und eingebaute Materialien führen.
Schädigungen der Böden haben regelmäßig negative Auswirkungen auf die Folgenutzung. So ist die landwirtschaftliche Nutzung oder die Anlage von Gärten und Grünflächen auf verdichteten Böden mindestens erschwert. Eine verdichtungsbedingt gestörte Versickerung ist in der Regel unerwünscht und kann dem Abtrag von Boden Vorschub leisten.
Zu den Maßnahmen zur Vorsorge gegen entsprechende Beeinträchtigungen zählen unter anderem:
  • die Berücksichtigung der natürlichen und witterungsbedingt erhöhten Verdichtungsempfindlichkeit von Böden bei der Baustelleneinrichtung und –ausführung,
  • die Anlage rückbaubarer Baustraßen und Beschränkung von Befahrungen auf dafür vorgesehene und ausgelegte Bereiche,
  • der Einsatz bodenschonender Baumaschinen,
  • die Erstellung von Massenbilanzen zur Planung des Materialmanagements und die bodenschutzkonforme Anlage von Mieten oder der Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung, insbesondere bei komplexen, großflächigen, tiefgreifenden oder langwierigen Bauvorhaben und Geländeumgestaltungen.